652 Z. 352 f.). Auch im Rahmen der forensisch-psychiatrischen Begutachtung erklärte der Beschuldigte, an seiner Arbeitsstelle nicht mehr so gute Leistungen gezeigt zu haben, weil er an der Betreuung des Sohnes viel habe mithelfen müssen (pag. 972). Ein Arbeitsversuch bei der Stiftung AB.________ sei an Knieproblemen gescheitert (pag. 652 Z. 362 ff.). Er beteuerte aber, in Zukunft einer Arbeit nachgehen zu wollen (pag. 652 Z. 367 f.). Es ist indes nicht ersichtlich, ob und inwieweit der Beschuldigte faktisch um eine wirtschaftliche Integration bemüht war und ob er hierzu Unterstützung in Anspruch genommen hat.