66 Dem Abklärungsbericht im Bereich des Kindesschutzes der Sozialen Dienste L.________(Ortschaft) vom 25. Juni 2015 ist sodann zu entnehmen, dass die nicht genauer abgeklärten und diagnostizierten Krankheiten (physischer und psychischer Natur) dem Beschuldigten gemäss dessen Aussagen eine Arbeitstätigkeit verunmöglichen würden (pag. 768). Gemäss Auskunft der Einwohnerdienste der Stadt N.________(Ortschaft) vom 22. Februar 2021 wies der Beschuldigte gemäss Betreibungsregisterauszug vom 16. Februar 2021 59 Verlustscheine in der Höhe von total CHF 37'718.30 aus (pag.