62 27.4 Asperation für die Beschimpfung (mehrfach) Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor, wenn der Täter gemäss Referenzsachverhalt den Geschädigten in Anwesenheit einer kleineren Gruppe anderer Personen (bis 10) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech» bezeichnet. Erfolgt die Handlung einzig gegenüber dem Geschädigten allein, beträgt die Strafe 5 Strafeinheiten. Vorliegend liegen der Referenzsachverhalt und die effektive Tat nahe beieinander;