186 StGB geschützte Rechtsgut ist das Hausrecht. Die VBRS- Richtlinien sehen eine Strafe von 25 Strafeinheiten vor, wenn der Täter gemäss Referenzsachverhalt eine mündliche Wegweisung in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers missachtet. Sodann sind 40 Strafeinheiten für einen Referenzsachverhalt vorgesehen, wonach der Täter in aggressiver Weise in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers unbefugt in die Räumlichkeiten eindringt (VBRS-Richtlinien, S. 49). Vorliegend betrat der Beschuldigte in Abwesenheit der Privatklägerin deren Balkon, was in Anbetracht der Referenzsachverhalte mindernd ins Gewicht fällt.