Sodann ist die Referenzstrafe nach Massgabe der Schadenshöhe zu erhöhen. Gestützt auf die konkreten Tatkomponenten und unter Berücksichtigung, dass hier im Vergleich zum Referenzsachverhalt eine höhere Schadenssumme vorliegt, erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz 40 Tagessätzen als angemessen, wovon 30 Tagessätze asperierend zu berücksichtigen sind. 27.3 Asperation für den Hausfriedensbruch Das von Art. 186 StGB geschützte Rechtsgut ist das Hausrecht.