144 StGB geschützte Rechtsgut ist die unbeeinträchtigte tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache. Vorliegend versuchte der Beschuldigte, die Balkontüre der Wohnung der Privatklägerin aufzuwuchten und sengte diese anschliessend an, wodurch ein Sachschaden von CHF 1'500.00 entstand. Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor, wenn der Täter gemäss Referenzsachverhalt den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und der Schaden knapp über CHF 300.00 beträgt (VBRS-Richtlinien, S. 47). Sodann ist die Referenzstrafe nach Massgabe der Schadenshöhe zu erhöhen.