181 Abs. 1 StGB eine Referenzstrafe von 120 Strafeinheiten für folgenden Referenzsachverhalt vor (VBRS-Richtlinien, S. 49): Der Täter glaubt, zu Unrecht von einer Einzelfirma entlassen worden zu sein. Er begibt sich darauf täglich (insgesamt 126-mal) zur Firma, um mit den zwei Chefs unter diffusen Drohungen über sein Wiederanstellung zu diskutieren und verfolgt diese auch im Auto, so dass die Betroffenen schliesslich andere Arbeitswege nehmen und ihre Ferien und Freizeit umplanen müssen (BGE 129 IV 262; Stalking).