Die vorinstanzliche Hauptverhandlung fand bereits im Mai 2022 statt und die Ausfertigung der schriftlichen Urteilsbegründung im darauffolgenden Oktober. Mit oberinstanzlicher Beurteilung am 24. Juli 2023 nach zahlreichen Eingaben und Behandlung einer Vielzahl von Anträgen des Beschuldigten persönlich wurde einerseits das Beschleunigungsgebot durchwegs gewahrt und andererseits drängt sich auch kein Strafrabatt auf Grund einer besonders langen Verfahrensdauer auf.