___ zur Welt. Der Beschuldigte habe bei der Betreuung des Sohnes viel mithelfen müssen und habe infolgedessen an seiner Arbeitsstelle nicht mehr so gute Leistungen gezeigt (pag. 972). Die Ehe zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin wurde mit Entscheid vom 29. April 2020 per 12. Mai 2020 (Rechtskraft) geschieden (pag. 734 ff.). Der Beschuldigte ist abgesehen von einer vorübergehenden Arbeit in einem Reinigungsunternehmen in der Schweiz nachweislich keiner Arbeit nachgegangen und wird seit November 2019 vom Sozialdienst der Gemeinde N.________(Ortschaft) unterstützt, welcher ihm gemäss eigener Angabe alles bezahle (pag.