563, pag. 971). Der Beschuldigte reiste am 2. Mai 2006 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Nach eigener Angabe ist er in die Schweiz gezogen, um als ältester Sohn die Familie im Kosovo besser unterstützen zu können (pag. 971). Der Asyl- und Wegweisungsentscheid wurde am 26. November 2011 rechtskräftig. Bereits am 5. November 2010 heiratete er die Privatklägerin, welche über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt, woraufhin ihm eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung C mit Gültigkeit bis 17. März 2021 ausgestellt wurde (pag. 866). Am 13. Mai 2014 kam der gemeinsame Sohn F.________ zur Welt.