23. Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1916 f.). Demnach wurde der Beschuldigte am .________ in Y.________ (Ortschaft), Kosovo, geboren und wuchs dort bei seinen Eltern und weiteren Verwandten auf. Er hat zwei Brüder und mehrere Schwestern, wobei er betreffend die Anzahl Schwestern sowohl fünf als auch sieben zu Protokoll gab (pag.