58 Sowohl im familiären Bereich als auch im beruflichen Rahmen zeige der Beschuldigte gemäss dem Gutachter deutliche Beeinträchtigungen. Im partnerschaftlichen Bereich würden bei ihm dysfunktionale Bewältigungsstrategien beschrieben, u.a. Drohungen und Gewalt (pag. 1005). Aus gutachterlicher Sicht gebe es aber keine Hinweise darauf, dass bei ihm die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt gewesen wäre (pag. 1006).