Zudem stellte Dr. med. AA.________ eine «Verdachtsdiagnose» einer Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend dissozialen und zudem paranoiden Anteilen. Lediglich aufgrund der unsicheren Datenlage in Bezug auf die Entwicklungsgeschichte des Beschuldigten wurde diese Persönlichkeitsstörung seitens des Sachverständigen als blosse Verdachtsdiagnose formuliert (pag. 985 ff.).