22.4 Einschränkung der Schuldfähigkeit? Im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellte das Institut für Rechtsmedizin, Foren- sisch-Psychiatrischer Dienst, am 30. Juni 2021 einen Zwischenbericht resp. eine Vorabstellungnahme zur Frage der Wiederholungs- und Ausführungsgefahr beim Beschuldigten (Dr. med. Z.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, pag. 907 ff.) sowie am 17. September 2021 ein umfassendes Gutachten zur Frage einer psychischen Störung, der Schuldfähigkeit, der Rückfallgefahr und einer allfälligen Massnahme nach StGB in Bezug auf den Beschuldigten (med. pract. AA.