Dieser hatte seinerseits aber alles getan, um seinen Plan zu verwirklichen und den Tod der Privatklägerin herbeizuführen. Nach der unerwarteten Befreiung seines Opfers wurde er offenbar durch das Erscheinen des Autos verschreckt, was sich auch daran zeigt, dass er den Tatort fluchtartig verliess und die Tatwaffen tief im Wald zurückliess. Unter Berücksichtigung dieser beiden Elemente kann eine Reduktion um zwei Jahre für die fehlende Vollendung der Tat vorgenommen werden. Folglich beträgt die reduzierte Freiheitsstrafe 10 Jahre. 22.4 Einschränkung der Schuldfähigkeit?