Es gelang dem Beschuldigten nie, das Strangwerkzeug ganz um den Hals der Privatklägerin zuzuziehen oder lange genug an gegen ihren Hals zu reissen, dass es zum Tod gekommen wäre. Sie kam, dank ihrer geistesgegenwärtigen, heftigen und sofortigen Gegenwehr, nach wenigen Minuten relativ glimpflich aus der tödlichen Situation heraus. Vor allem auch, weil der vorbeifahrende Automobilist auf sie aufmerksam geworden und umgekehrt hatte, gelang ihr die endgültige Flucht vor dem Beschuldigten. Dieser hatte seinerseits aber alles getan, um seinen Plan zu verwirklichen und den Tod der Privatklägerin herbeizuführen.