Er war frustriert über das Besuchsrecht, die seiner Meinung nach schlechte Erziehung des Sohnes durch die Privatklägerin und die Gesamtsituation nach Ehescheidung. Er war auch eifersüchtig auf allfällige neue Männer in ihrem Leben. Er schreckte nicht davor zurück, die Mutter seines Sohnes ohne Weiteres aus dem Leben zu befördern, damit der Sohn – statt bei ihr zu leben – ins Heim kommen würde, so dass auch sein Besuchsrecht gesichert und geregelt wäre. Die Kammer ist der Ansicht, dass diese niedrigen und egoistischen Beweggründe von