22. Konkrete Strafzumessung für den versuchten Mord 22.1 Objektive Tatschwere Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs einer Tötung bemisst sich nicht nach dem Versuchsszenario, sondern nach dem hypothetischen Tatausgang bei Vollendung. Die Tathandlung verletzte das höchste aller Rechtsgüter, das menschliche Leben. Eine Verletzung desselben stellt daher per se einen schwerwiegenden Verstoss