18. Anwendbares Recht Sämtliche Taten fanden nach dem 1. Januar 2018 statt, so dass ohne Weiteres neues Recht zur Anwendung kommt. Die vorliegend relevanten Bestimmungen sind nicht vom Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen (Inkrafttreten am 1. Juli 2023) betroffen. Es ist somit geltendes Recht anzuwenden.