Dass er sich veranlasst sieht, diese Hauptbezugsperson aus rein egoistischen Gründen durch Tötung auszulöschen und damit auch eine schwere Krise des Sohnes in Kauf zu nehmen, zeugt von besonderer Skrupellosigkeit. Dass er dabei auch andere mögliche Motive hatte, nämlich Eifersucht in Bezug auf mögliche neue Partner, die Idee, die Privatklägerin trotz Scheidung für sich «pachten» zu können und damit auch gerade seine Besuchsrechtsprobleme zu lösen, verstärkt das Missverhältnis aus Sicht der Kammer nur noch zusätzlich.