am Telefon nicht da ich immer Probleme hatte mit seiner Mutter und ich will ihm auch nicht zu Besuch haben, sondern möchte, dass er in einem Kinderheim geschickt wird da es dort besser ist.»). Der Beschuldigte zeigte folglich klar Bereitschaft, Mutter und Kind auch gegen deren Willen zu trennen. Auch wenn der Beschuldigte sich nie zu den Beweggründen geäussert resp. jene für die eingestandene Angsteinflössung massiv ab-