Nicht nur bestand das besondere Vertrauensverhältnis bereits, sondern dieses wurde durch die lügnerische Ankündigung einer Kindesübergabe sowie der Ausrede, diese müsse etwas ausserhalb der Wohngegend der Privatklägerin stattfinden, weil ein Cousin dies sonst sehen könnte, noch weiter ausgebaut und daraufhin schamlos ausgenutzt. Aus Sicht der Privatklägerin war der Übergabeort denn auch nicht «beim Friedhof im Wald», sondern einfach dem Beschuldigten auf seinem Weg zu ihr entgegenkommend auf dem Parkplatz beim Friedhof, dies als weiteres Argument, dass man von ihr deswegen nicht Misstrauen hätte erwarten dürfen.