___ derart krass missbraucht hatte. In der gesamten aktenkundigen Besuchsrechtdokumentation hat die Privatklägerin sich offenbar darauf verlassen, dass der Beschuldigte – abgesehen vom Hass gegen sie selber – immerhin dann noch vernünftig bleiben würde, wenn es um den gemeinsamen Sohn gehe. Nur deshalb war sie auch bereit, trotz Fernhalteverfügungen