sucht Auftragskiller zur Tötung der Ex-Frau anzuheuern, um sich der Unterhaltspflicht zu entziehen und die Gründung einer neuen Familie zu ermöglichen, Tötung der Ehefrau des Geliebten, um sie aus dem Weg zu räumen (BSK StGB-Schwarzenegger, Art. 112 N 13). Heimtücke schliesslich bedeutet, dass der Täter zuerst das Vertrauen des Opfers erschleicht, um es dann unter Ausnützung seiner Arglosigkeit zu töten. Denkbar ist auch, dass der Täter eine bestehende Vertrauensstellung missbraucht, um das Opfer in einen Hinterhalt zu locken.