Als Reaktion hatte er bereits im Vorfeld begonnen, der Privatklägerin wiederholt nachzustellen und sie durch erhöhten Druck vermehrt in Schach zu halten. Nachdem das Fass am Tag des angeklagten Vorfalles durch die scheinbare Verweigerungshaltung der Privatklägerin für den Beschuldigten endgültig zum Überlaufen gekommen war, knotete er den Gürtel seiner Laptoptasche und einen Stoffgurt zusammen, behändigte ein beachtliches Messer aus seinem Haushalt und veranlasste unter falschem Vorwand ein spätabendliches Treffen mit der Privatklägerin.