Er liess nicht locker und zog selbst als sie sich umgedreht hatte mit aller Kraft an den Gurten und dem Schal, welchen die Privatklägerin unter den Gurten bereits um den Hals trug. Sie setzte sich heftig zur Wehr, konnte ihre Hände unter das Strangwerkzeug legen und die Gurten mitsamt ihrem Schal letztendlich über den Kopf abstreifen und sich aus der Strangulation befreien. Sie erlitt durch den Vorfall je eine kleine Schürfwunde an der Streckseite des linken Mittel- und Ringfingers aufgrund ihrer Gegenwehr und – nachdem sie nach der Befreiung auf ihre Knie gefallen war – vier