Die Privatklägerin und der Beschuldigte wurden auch oberinstanzlich zum Vorwurf der Beschimpfung befragt (pag. 2404, 2414). Die Privatklägerin sagte hierzu erneut aus, der Beschuldigte habe sie behindert und invalid genannt. Auch F.________ habe er behindert genannt. Der Kindsbeistand Herr X.________ und Frau V.________ hätten dies mitbekommen (pag. 2404 Z. 10 ff.). Der Beschuldigte bestritt, die Privatklägerin beschimpft zu haben. Die Privatklägerin sei so, wie Gott sie