12. Beschimpfung 12.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.5 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift weiter mehrfache Beschimpfung, begangen in der Zeit vom 6. April bis 15. Juli 2020 in L.________(Ortschaft), P.________(Adresse), Soziale Dienste, z.N. der Privatklägerin vorgeworfen, indem er sie anlässlich mehrerer Gespräche bei den Sozialdiensten in L.________(Ortschaft) als «dumme Kuh», «behindert» und «Invaldie» bezeichnet haben soll, wodurch sie sich in ihrer Ehre verletzte gefühlt haben soll. 12.2 Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt auch diese Tatvorwürfe vollumfänglich.