betreten und sich im Wissen darum, dass sie nicht zu Hause sei, über das Geländer auf den Balkon ihrer Wohnung begeben. 11.2 Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt diesen Tatvorwurf vollumfänglich. 11.3 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung / Beweismittel In Bezug auf die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1842 ff.) Als objektive Beweismittel liegen der Kammer die Anzeigerapporte der Kantonspolizei Bern vom 5. November 2011 (pag. 387 ff.) und 13. September 2021 (pag.