11. Sachbeschädigung / Hausfriedensbruch 11.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.3 und I.4 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift weiter Sachbeschädigung, begangen in der Zeit vom 21.–23. Juli 2020 in L.________(Ortschaft), O.________(Adresse), Hochparterre, z.N. der Privatklägerin vorgeworfen, indem er mittels unbekanntem Flachwerkzeug versucht haben soll, die Balkontüre der Privatklägerin aufzuwuchten und anschliessend die Balkontüre angesengt habe, wodurch diese beschädigt worden und ein Sachschaden von ca. CHF 1'500.00 entstanden sei.