Zudem sei die Privatklägerin durch die Handlungen des Beschuldigten viermal genötigt worden, sich bei der Polizei zu melden bzw. Anzeige gegen den Beschuldigten zu erstatten (11. Juni 2020, 6. Juli 2020, 23. Juli 2020, 19. August 2020, 31. Oktober 2020). Weiter habe der Beschuldigte der Privatklägerin telefonisch gedroht, dass wenn er sie mit einem anderen Mann sehen würde, er sie und den anderen Mann umbringen werde und weiter habe er der Privatklägerin gedroht, er werde ihr den Sohn wegnehmen, wenn sie wieder heiraten würde.