03., 04., 08. Januar 2020) an der M.________(Strasse) 6 in L.________(Ortschaft). Die Privatklägerin habe sich durch diese Handlungen des Beschuldigten beobachtet und so in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt gefühlt. Zudem sei die Privatklägerin durch die Handlungen des Beschuldigten viermal genötigt worden, sich bei der Polizei zu melden bzw. Anzeige gegen den Beschuldigten zu erstatten (11. Juni 2020, 6. Juli 2020, 23. Juli 2020, 19. August 2020, 31. Oktober 2020).