Er zappelte mit dem Fuss und forderte die Privatklägerin auf, nachzusehen, was er am Fuss habe, was diese aber nicht wollte. Nachdem die Privatklägerin gefragt hatte, wo sich denn nun der Sohn befinde, welchen sie ja abholen wollte, zeigte der Beschuldigte ins Gebüsch und sagte, F.________ sei im Auto am Warten, obwohl dies nicht stimmte.