Er begab sich alleine – F.________ schlief in der Wohnung – mit dem Fahrrad zum verabredeten Treffpunkt. Der Beschuldigte wartete im Wald zwischen der Einfahrt zum Parkplatz des Friedhofs L.________(Ortschaft) und dem Weg, welcher von der M.________(Strasse) in den R.________(Örtlichkeit) führt, auf die Privatklägerin. Als diese sich – auf der M.________(Strasse) von ihrem Domizil herkommend – auf seiner Höhe ausserhalb des Waldes auf dem Trottoir befand, trat der Beschuldigte aus dem Gebüsch hervor und gab sich ihr zu erkennen. Er zappelte mit dem Fuss und forderte die Privatklägerin auf, nachzusehen, was er am Fuss habe, was diese aber nicht wollte.