Die Ansage der Privatklägerin, wonach der Sohn – aus Sicht des Beschuldigten – einmal mehr nicht planmässig zu ihm kommen könne, brachte das Fass beim Beschuldigten endgültig zum Überlaufen. Er fasste den Entschluss, zu drastischen Mitteln zu greifen, um Kontrolle und Macht zurückzugewinnen und sicherzustellen, dass der Sohn zukünftig gemäss Besuchsplan zu ihm komme und im Übrigen in einem Kinderheim untergebracht werde. Dafür behändigte er an seinem Domizil den Gurt einer Laptoptasche und knotete diesen mit einem schwarzen Stoffgurt zusammen. Zudem nahm er ein Küchenmesser mit einer Klinge von ca. 20 cm und verliess gegen 21:45 Uhr die Wohnung. Er begab sich alleine – F.___