36 Behörden und der Privatklägerin nicht ernst genommen zu werden. Er versuchte mit Nachdruck und einer regelrechten Besessenheit, wieder Kontrolle über die Gesamtsituation und vor allem die Privatklägerin zu erlangen, wobei er ihr auch wiederholt nachstellte (vgl. Ziff. 10 hiernach). Auch war er eifersüchtig und hatte bereits mehrfach Todesdrohungen gegen sie ausgesprochen, für den Fall, dass sie sich einem anderen Mann zuwenden sollte.