Weil er einen Übergabeort «etwas weiter weg» wollte, damit sein Cousin nichts sehe, wollte man sich beim Parkplatz beim Friedhof treffen (pag. 517 Z. 270 ff.). Von wem der Vorschlag des genauen Ortes beim Parkplatz kam, ist letztendlich unerheblich. Es ist durchaus denkbar, dass der Beschuldigte den Übergabeort weiter weg forderte und die Privatklägerin daraufhin den konkreten Parkplatz beim Friedhof vorschlug, welcher auf dem Weg des Beschuldigten von seinem Domizil zu ihr, nach dem Tenniscenter aber noch vor dem tatortrelevanten Waldstück lag. Der Beschuldigte hatte jedoch nicht die Absicht den Sohn dort zu übergeben.