35 nach der Tatversion des Beschuldigten, ist schon rein physikalisch unwahrscheinlich. Die Untersuchung durch den KTD und den Kreisarzt fand später in der Tatnacht, um 01:15 Uhr, statt (pag. 478 und 433). Hämatome am Hals konnten dabei keine festgestellt werden (auch auf den früher erstellten Fotos sind lediglich Hautrötungen sichtbar, keine Hämatome) und die Hautrötungen waren verschwunden (pag.