Man sieht auch mit Laienaugen auf den ersten Blick, dass die seitlichen und hinteren Rötungen am Nacken der Privatklägerin von einer erheblichen Ursache stammen müssen. Wenn einer Erdrosselung – anders als einem Würgen mit den Händen – auch eigen ist, dass sich die Effekte des Drosselwerkzeugs zirkulär um den ganzen Hals herum abzeichnet (weil ja eben eine Schlinge zugezogen wird und nicht Hände punktuell auf den Hals eindrücken, was letztendlich auch nicht wie von der Vorinstanz ausgeführt zu Erstickung sondern eher zum Abschneiden der zerebralen Blutzufuhr und letztendlich zur Sauerstoffunterversorgung des Gehirns führt), so lässt sich hier die