Sie sagte in diesem Zusammenhang aus, der Beschuldigte habe sie mit dem Schal und dem Gürtel gehalten, sie ins Gebüsch gezogen, sie habe sich gewehrt und er habe fester gezogen, so dass ihr Kopf gegen hinten gezogen worden sei. Er habe mit dem Schal, dem Gürtel und der Kapuze gezogen (pag. 543 Z. 335 ff.). Vor der Vorinstanz sagte sie aus, dass er «geschrissen» habe, so viel gezogen wie er mochte, immer gezogen, so fest wie er konnte (pag. 1602 Z. 31 ff.). Nach ihrer glaubhaften und konstanten Darlegung hat sie es geschafft, ihre Hände vorne unter Schal und Gurte zu bekommen und so die Strangulierung vorerst abzumildern resp. Schlimmeres zu verhindern.