Als Strangulation bezeichnet man allgemein eine Kompression der Halsweichteile, v.a. der Hals- und Wirbelsäulengefässe, während «Würgen» die Kompression der Halsgefässe spezifisch mit den Händen meint. Wenngleich sich dieses begriffliche Problem durch das ganze Strafverfahren zieht, wurde sachverhaltlich richtig angeklagt und dem Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt ein Strangulieren mit den Händen vorgeworfen. Eine Strangulation kann ausser mit den Händen auch durch Drosseln, d.h. durch Zuziehen eines Strangulationswerkzeugs, welches dem Opfer zirkulär um den Hals gelegt wird, erfolgen. Vorliegend wurde zwar ein Gurt eingesetzt;