Zum einen will er, dass der Sohn regelmässig unter Einhaltung des Besuchsplans zu ihm kommt und zum anderen wollte er, dass er in einem Kinderheim betreut wird, da die Privatklägerin nach seinem Dafürhalten erziehungsunfähig ist. Um diese Ziele zu erreichen lockte er die Privatklägerin unter falschem Vorwand, nämlich, dass er ihr den Sohn bereits am späteren Abend zurückgeben möchte, da er zu seinem Cousin geht, an einen menschenarmen und dunklen Ort. Er präpariert bei sich zu Hause ein Strangwerkzeug, indem er den Gurt einer Laptoptasche abschneidet und mit einem weiteren Gürtel zusammenknotet. Zudem behändigte er ein grosses Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm.