Dies führte dazu, dass die Privatklägerin ab Mitte 2020 vier Mal die Polizei verständigen musste. Er liess sich davon weder durch polizeiliche Interventionen, noch durch die Anzeigen abhalten. Sogar die Fernhalteverfügung ignorierte der Beschuldigte und suchte erneut das Domizil der Privatklägerin auf. Es ist eine klare Eskalation erkennbar, während der Beschuldigte anfangs verbal Gewalt androhte, richtete er sich erst gewaltsam gegen Sachen (Beschädigung der Balkontüre im Juli 2020) und schliesslich kam es zum physischen Übergriff auf die Privatklägerin.