Betrachtet man die chronologische Entwicklung der Ereignisse ergibt sich ein klares Bild einer Eskalationsspirale, die zu immer extremeren Handlungen des Beschuldigten führte. Während sich der Beschuldigte und die Privatklägerin im Rahmen des Trennungs- und Scheidungsverfahrens noch kooperativ und einsichtig verhielten und gemeinsam jeweils eine Vereinbarung ausarbeiteten, begann der Beschuldigten gegen Ende 2019 die Privatklägerin offenkundig zu stalken […]: Er kontrollierte, beobachtete und kontaktierte sie. Dies führte dazu, dass die Privatklägerin ab Mitte 2020 vier Mal die Polizei verständigen musste.