Es ist hinlänglich aktenkundig, dass der Beschuldigte gegenüber seiner Exfrau und den Behörden immer wieder starke Kritik an der Umsetzung seines Besuchsrechts ausübte und «Besserung» einforderte. Nicht zuletzt belegen auch gerade diese Briefe, dass der Beschuldigte gegen Ende des Jahres 2020 mehr und mehr der Meinung war, dass sich die Privatklägerin nicht gut um F.________ kümmere und er in einem Kinderheim besser aufgehoben wäre.