29 spezialisierten Arzt regelkonform durchgeführt worden (pag. 2409 Z. 4 ff.). Immerhin räumte er ein, dass Kosten für seinen Entscheid eine Rolle gespielt hätten, da die Beschneidung in der Schweiz CHF 1'000.00 und im Kosovo nur EUR 40.00 koste (pag. 2409 Z. 23 ff.). Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass die Privatklägerin F.________ nach diesem unerlaubten Eingriff in der Schweiz zum Arzt bringen musste, weil es zu Entzündungen gekommen war und es gemäss ihren Angaben «unten rum nicht gut» ausgesehen habe (pag. 513 Z. 71 ff.).