Dass der Gurt – mit DNA-Spuren der Privatklägerin – und der Schal der Privatklägerin ineinander verwickelt unweit des Tatorts im Wald aufgefunden wurden (pag. 460), spricht für die Version der Privatklägerin, welche erklärte, den Gurt mitsamt ihrem Schal abgestreift zu haben, und klar gegen jene des Beschuldigten, welcher beteuerte, den Gurt nicht zum Einsatz gebracht, die Privatklägerin gar nicht gedrosselt und lediglich an der Kapuze zurückgehalten zu haben. Auch konnten auf dem Trottoir am Waldrand der fehlende Schuh der Privatklägerin aufgefunden und am Tatort aufgewühlter Waldboden festgestellt werden. Sodann fand sich ca. 4 Meter im Waldesinnern die Kapuze der Privatklägerin.