Daraufhin sei sie auf die Knie gefallen und dann zur Strasse und zum Auto gerannt. Insgesamt vermochte die Privatklägerin das dynamische Geschehen nachvollziehbar darzulegen und konnte auch Besonderheiten, etwa das Zappeln mit dem Fuss des Beschuldigten und das darauffolgende Vorgehen, nämlich das vorwärtsweise Hineingezogenwerden in den Wald und anschliessende Gurt-/Schal-/Kapuzenziehen am Hals von hinten aufgrund ihrer Drehung, schlüssig, verständlich und dynamisch nachvollziehbar wiedergeben. Ihre Schilderungen wirken selbsterlebt und vom Ablauf her einleuchtend.