Sie habe geschrien und der Beschuldigte habe ihr den rechten Arm um den Hals gelegt. Mit der linken Hand habe er das andere Ende des Gurtes genommen und sie mit dem Gurt um ihren Nacken vorwärts in den Wald gezogen. Die Privatklägerin habe sich noch umdrehen können, so dass der Gurt vorne über ihrem Schal zu liegen gekommen sei. Der Beschuldigte habe dann aber von hinten am Gurt, welcher an ihrem Hals und über ihrem Schal gelegen habe, gezogen, so dass sie keine Luft mehr bekommen habe. Es sei ihr gelungen, mit beiden Händen unter den Gurt und den Schal zu greifen. Er habe am Gurt und der Kapuze der Privatklägerin gezogen, wobei letztere schliesslich abgerissen sei.