24 wurde die Privatklägerin nicht nach einer chronologischen Schilderung, sondern danach gefragt, was sie in diesem Wald veranlasst habe, Angst um ihr Leben zu haben. Insgesamt hat die Privatklägerin auf die Fragen zum Vorfall gleichbleibend geantwortet. Sie hat jeweils auf die konkrete Frage geantwortet, konnte aber bei Nachfragen nach zusätzlichem Kontext auch die jeweilige Situation und Reihenfolge der Ereignisse weiter erläutern. Die Privatklägerin hat den Vorfall zusammengefasst wie folgt geschildert: